Rauchwarnmelder nach DIN-EN 14604


Wussten Sie, dass in Deutschland alle 3 Minuten ein Wohnungsbrand entsteht ?

Bei Bränden sterben die meisten Menschen nicht durch Feuer, sondern durch den Rauch.

„Mir passiert schon nichts!“ glauben Sie daran ?

Während wir schlafen ist die Gefahr am größten.

Wenn wir schlafen, schläft auch unser Geruchsinn. Feuer kann Sie töten, bevor Sie es sehen !
Das Einatmen des im Rauch enthaltenen Kohlenstoffmonoxid führt bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit und kann in kurzer Zeit zum Tode führen.

Ein Rauchwarnmelder warnt Sie rechtzeitig, auch aus tiefem Schlaf !

Wann wird der Rauchwarnmelder Pflicht ?

Die Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht Nordrhein-Westfalen:

  • für Umbauten und Neubauten ab April 2013
  • für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016
Wie muss ich Rauchwarnmelder installieren ?

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass der Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Wo muss ich Rauchwarnmelder installieren ?

In Wohnungen müssen Kinderzimmer, Schlafräume sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Dies ist der Mindestschutz.

Um den Schutz zu optimieren kann darüber hinaus in jedem Raum (außer dem Badezimmer)
ein Rauchwarnmelder installiert werden.

Welche Anforderungen muss der Rauchwarnmelder erfüllen ?

Rauchwarnmelder müssen nach DIN-EN 14604 zugelassen sein seit August 2008 müssen Rauchwarnmelder ein CE-Zeichen besitzen!
Achten Sie auch auf das Prüfzeichen des VdS und das Qualitätszeichen „Q" für besondere Zuverlässigkeit und Langlebigkeit.


Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne als geprüfter und zertifizierter Fachberater für Rauchwarnmelder zur Verfügung